Schule Fünfhausen-Warwisch

Anmeldung zur GBS

Drei Schritte zur GBS-Teilnahme (bis zum 30.4.)

  1. Hier können Sie ihr Kind für den Nachmittag ganz einfach beim Online-Dienst bei der Behörde anmelden. (Jedes Jahr wieder!)
    • Hier finden Sie Hilfe beim Ausfüllen. Sollten Sie Schwierigkeiten bei der Online-Anmeldung haben, melden Sie sich bitte.
  2. Die Vertragsunterlagen für die „Elbkinder“  können in den Briefkasten der Elbkinder eingeworfen werden. Diese bestehen aus 2 Teilen für Kinder, die im Vorjahr angemeldet waren, aus 5 für Neuanmeldungen.
    1. Bei bestehendem Vertrag jedes Jahr wieder:
      1. Betreuungszeiten
      2. Ferienbuchung (Anlage 1a)
    2.  Bei Neuantrag zusätzlich:
        1. Betreuungsvertrag Elbkinder  
        2. Stammdatenblatt (Anlage 2) (muss bei Änderungen unbedingt aktualisiert werden)
        3. Fotoerlaubnis für die Elbkinder
  3. Die Anmeldung zum Mittagessen erfolgt online direkt beim CatererHier zur Mittagessenanmeldung

Weitere Informationen zum Thema Mittagessen finden Sie hier.

Die Anmeldungen gelten jeweils für ein (!) Schuljahr. Sollten im Laufe des Schuljahres Änderungen bzgl. der Betreuungszeit/-gebühr nötig sein, können diese online bzw. im GBS-Büro schriftlich mitgeteilt werden.

Bitte achten Sie darauf, dass Sie Änderungen in den persönlichen Daten unbedingt der Schule und den Elbkindern mitteilen, da kein automatischer Abgleich erfolgt.

 

Anmeldefristen:

  • ALLE Kinder aus Klasse 2-4, die im kommenden Schuljahr an der GBS teilnehmen wollen, müssen vom 01.02.2026 bis zum 30.04.2026 Online erneut angemeldet werden.
  • zukünftige VSK und Klasse 1 können frühestens nach Erhalt der Aufnahmebestätigung angemeldet werden.

 

Weitere Informationen zur GBS:

Elternbrief der Schule (mit QR- Code zur Anmeldung)

Informationen der Schulbehörde für Eltern

 

Wichtige Informationsblätter der Elbkinder:

Information zum Erstellen und Veröffentlichen von Foto-und Filmaufnahmen

GBS Merkblatt Verabreichung von Medikamenten in Einrichtungen der Elbkinder

GBS Merkblatt für Eltern zum Infektionsschutzgesetz